Sie suchen zum Beispiel im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme im In- oder Ausland einen passenden Beschulungsplatz für einen ihrer Klienten, der keine Regelschule besuchen kann? Die web-individualschule bietet eine vertrauensvolle Beschulung ab dem 5. Schuljahr per Internet an. Die Schüler müssen dazu von der Schulpflicht befreit sein, im Ausland leben oder bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Die Abschlussprüfungen finden in Kooperation mit Schulen des zweiten Bildungsweges statt. Auch das Zeugnis wird von der entsprechenden Schule erstellt. Die Schüler reisen in Begleitung des Vormundes oder einer Bezugsperson an, um in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kooperationsschule die schriftlichen und mündlichen Prüfungen absolvieren zu können. Mithilfe von vorherigen Ortsbegehungen, Probeprüfungen und der Möglichkeit, die Prüfung in Kleingruppen oder in einem Einzelraum zu schreiben, bereiten wir unsere Schüler bestmöglich auf die aufregenden Tage vor.
Wir übernehmen unsere schulischen Bildungsaufgaben als Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII. Daher ergibt sich die Anwendbarkeit der Leistungsentgelte nach §§ 78a ff SGB VIII. Das Jugendamt Bochum als zuständiges Amt hat unsere Lesitungsentgelte anerkannt. Die aktuellen Leistungsentgelte entnehmen Sie bitte unserer Infomappe.
Ob Hauptschul- oder Realschulabschluss, ob von Zuhause oder aus dem Ausland – ehemalige Schüler berichten über ihre Erfahrungen über ihre Zeit an der web-individualschule.
Ausführliche Informationen zur Beschulung, den Kosten und zu den möglichen Schulabschlüssen finden Sie in unserer Infomappe.